Die Enterbung der Kinder
„Meine Kinder sollen einmal keinen Cent von mir erben“. Diese Aussage vieler Elternteile, wenn es um die spätere Verteilung des Nachlasses geht, ist gar nicht so selten. Ein solches Vorhaben ist allerdings nicht so einfach umzusetzen, wie es möglicherweise scheint. Zwar kann jeder Erblasser seinen gesetzlichen Erben, d.h. auch die Kinder, enterben. Dazu muss er tätig werden, sei es durch Testament oder durch Abschluss eines Erbvertrags.