Nein, kann sie nicht. Erben werden können nur natürliche Personen (Menschen) oder juristische Personen (Körperschaften, Gesellschaften, Vereine,… etc.). Tiere sind keine Personen, auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Das Haustier ist daher auf den Tod des Erblassers anders zu schützen. Durch eine entsprechende Testamentsgestaltung kann dies auch ohne die Erbeinsetzung des Haustieres erfolgen. Beispielsweise kann der Erbe mit Auflagen zu Gunsten des Haustieres beschwert werden.

Haben Sie geerbt und benötigen Hilfe? Oder möchten Sie ein sicheres Testament erstellen?

Als Fachanwalt für Erbrecht in Karlsruhe helfe ich Ihnen kompetent, schnell und lösungsorientiert.