Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
Aufgrund des deutschen Erbrechts tritt mit dem Tod des Erblassers der Erbe unmittelbar in dessen Rechtsposition ein. Der Erbe wird deshalb sofort Eigentümer bzw. Inhaber aller Nachlassgegenstände, aber auch Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten persönlich, d.h. mit seinem eigenen Vermögen und nicht nur mit dem Nachlassbestand, so die gesetzliche Regelung. Was sind nun Nachlassverbindlichkeiten?