Was kostet ein Fachanwalt für Erbrecht in Karlsruhe?
Rechtsanwalt Kosten/Honorar bei der Erstberatung.

Wie viel kostet ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt in Karlsruhe?

Wer sich von einem Anwalt in seiner Rechtsangelegenheit erstmalig beraten lässt, schuldet diesem eine „Erstberatungsgebühr“. Die Höhe der Erstberatungsgebühr ist gesetzlich festgelegt. Die Gebühr darf für einen Verbraucher nicht höher sein als 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Maßgebliche Norm ist § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ihr „Kostenrisiko“ bei der Erstberatung in meiner Kanzlei beträgt daher einschließlich der Mehrwertsteuer 226,10 €. Die Kosten einer Erstberatung können für einen Verbraucher geringer sein, jedoch niemals höher. Empfehlenswert ist, wenn Sie sich vor der Besprechung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung wegen einer Kostenübernahme in Verbindung setzen.

Zeigt sich nach der Erstberatung, dass weitere Beratungsleistungen erforderlich sind, z.B. bei einer anspruchsvollen Testamentsgestaltung, wird in Absprache mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung getroffen oder eine Abrechnung nach der im RVG vorgesehenen gesetzlichen Vergütung vereinbart. Gleiches gilt, wenn die Vertretung des Rechtssuchenden im Rahmen eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Mandats erforderlich wird. Bei gerichtlichen Verfahren ist zu beachten, dass sich die Pflicht des Unterlegenen zur Erstattung von Anwaltskosten auf die gesetzliche Vergütung beschränkt.

Haben Sie geerbt und benötigen Hilfe? Oder möchten Sie ein sicheres Testament erstellen?

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