Das Unternehmertestament – Erbstreit & Steuern vermeiden

Im Unternehmertestament bestimmt der Unternehmer letztwillig über die Zukunft seines Unternehmens nach seinem Tod.

Die Gestaltung dieses Testaments wird durch die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens, die Stellung des Unternehmers in seinem Unternehmen, aber auch durch seine persönlichen Verhältnisse geprägt. Ferner verlangen die Vorgaben des Steuerrechts (Erbschaftsteuerrecht, Ertragsteuerrecht) bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung des Unternehmers besondere Berücksichtigung.

Eine letztwillige Verfügung im Bereich der Unternehmensnachfolge ist sinnvoll, da die gesetzliche Erbfolge mit ihrem gesamthänderischen Verband der Erbengemeinschaft für Unternehmen nicht geeignet ist, gleich ob es sich um Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften handelt.

In dem Testament sind regelmäßig auch Aspekte der Versorgung von nicht im Unternehmen tätigen Familienmitgliedern zu berücksichtigen und ist auf die Ausschaltung von Störfaktoren zu achten, die den Bestand des Unternehmens gefährden, wie z.B. die Belastung mit erheblichen Pflichtteilsansprüchen.

Bei allem sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Unternehmertestament richtigerweise als „Notfall-Werkzeug“ verstanden werden muss: Vorrang sollte einer lebzeitigen Übergabe des Unternehmens gegeben werden.

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