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Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten

Aufgrund des deutschen Erbrechts tritt mit dem Tod des Erblassers der Erbe unmittelbar in dessen Rechtsposition ein. Der Erbe wird deshalb sofort Eigentümer bzw. Inhaber aller Nachlassgegenstände, aber auch Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten persönlich, d.h. mit seinem eigenen Vermögen und nicht nur mit dem Nachlassbestand, so die gesetzliche Regelung. Was sind nun Nachlassverbindlichkeiten?

2020-05-08T15:32:45+02:00

Irrtum bei Annahme der Erbschaft? Die Anfechtung als Ausweg

Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den/die Erben über. Will jemand nicht Erbe sein, so kann er die Erbschaft ausschlagen, sobald sie ihm angefallen ist. Der Anfall der Erbschaft gilt dann als nicht erfolgt. Was aber tun, wenn sich erst nach Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft herausstellt, dass die Entscheidung falsch war?

2020-05-08T15:34:01+02:00

Die Ausschlagung der Erbschaft – Vorsicht Fristen!

Wer träumt nicht davon, eines Tages unverhofft Erbe eines schuldenfreien Millionenvermögens zu werden? Sicher, solche Fälle kommen vor. Leider ist das Gegenteil wesentlich häufiger der Fall, nämlich der Erbe sieht sich mit einem ihm hinterlassenen Schuldenberg konfrontiert. Jetzt heißt es schnell handeln, denn die Fristen müssen beachtet werden.

2020-04-13T13:20:04+02:00
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