Gerd Fischer, Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Karlsruhe
Rechtsanwalt Gerd Fischer
Geboren 1966, verheiratet, drei Kinder
1983 – 1992
Ausbildung bei der Polizei Baden-Württemberg und Tätigkeit als Polizeibeamter. Danach Wechsel in den gehobenen Justizdienst und Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege in Schwetzingen. Studienabschluss mit dem akademischen Grad eines Diplom-Rechtspflegers (FH). In dieser Funktion beim Amtsgericht Rastatt tätig, u.a. auch in der Rechtsantragsstelle.
1992 – 1998
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg (1.Staatsexamen) und Referendariat beim Landgericht Karlsruhe (2.Staatsexamen)
Juli 1998
Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Karlsruhe
Oktober 2003
Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Karlsruhe
Januar 2013
Fachanwalt für Erbrecht
Januar 2018
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.)